
II. Vertragsabschluss
(1) Mit einer Bestellung/einem Angebot gibt der Kunde ein Angebot an das Feingoldhaus Leipzig zum Abschluss eines
Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung/das
Angebot des Kunden vom Feingoldhaus Leipzig ausdrücklich angenommen wird. Der
Internetauftritt www.feingoldhaus.de stellt kein verbindliches Angebot vom
Feingoldhaus Leipzig dar.
(2) Die Bestellung/das Angebot gilt vom Feingoldhaus Leipzig als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich oder per Email erhält. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auftragsbestätigung, welche auch in Form einer Rechnung mit der Ware zusammen erfolgen kann. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich widersprechen, insbesondere bei Vergütungsquoten/Analyseergebnissen/Verarbeitungsverlusten, die sich an den Usancen der Branche orientieren. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
(4) Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.
(5) Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgegeben wurde.
(6) Die vom Feingoldhaus Leipzig angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Vertrag, nicht für etwaige Nachbestellungen.
III. Kein Widerrufsrecht
Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da ein mit Feingoldhaus Leipzig abzuschließender/geschlossener Vertrag die
Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt
Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Feingoldhaus Leipzig) keinen Einfluss hat und die innerhalb der
Widerrufsfrist auftreten können (§ 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB).
IV. Zahlungs- und Lieferbedingungen
(1) Sofern zwischen Feingoldhaus Leipzig
und dem Kunden ein Vertrag zu Stande kommt, der die Versendung der Ware vorsieht,
so ist der Kaufpreis binnen sieben Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung
oder Rechnung auf das Konto vom Feingoldhaus
Leipzig zu zahlen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zahlungseingang binnen
sieben Tagen. Unverzüglich nach Zahlungseingang wird die Ware vom Feingoldhaus
Leipzig zum Versand gebracht.
(2) Sofern zwischen Feingoldhaus Leipzig und dem Kunden ein Vertrag zu Stande kommt, der die Abholung der Ware vorsieht, so ist der Kaufpreis der Auftragsbestätigung oder Rechnungbar zu zahlen. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis, sofern die Ware sofort verfügbar ist, sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Im Falle einer Barzahlung für Bestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des Kaufpreises (Auftragsbestätigung) vorab im Feingoldhaus Leipzig zu zahlen.
Die Ware wird in allen Fällen erst herausgegeben, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde.
(3) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
(5) Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskont, Spesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
(6) Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht vollständig innerhalb der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen, so ist das Feingoldhaus Leipzig zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, mit der Folge, dass bereits erbrachte Vertragsleistungen zurückzu gewähren sind. Das Feingoldhaus Leipzig ist verpflichtet den Rücktritt schriftlich, mündlich oder per E-Mail gegenüber dem Kunden zu erklären.
(7) Verbindliche Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich vom Feingoldhaus Leipzig bestätigt wurde. Das Feingoldhaus Leipzig ist zu Teillieferungen berechtigt, der Kunde zur Annahme verpflichtet.
(8) Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung vom Feingoldhaus Leipzig, es sei denn sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes, oder es liegt eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Feingoldhaus Leipzig vor.
(9) Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Versendung (= Übergabe der Ware zum Versandzweck an ein Transportunternehmen) auf den Kunden über. Auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, trägt der Kunde, soweit er Unternehmer ist, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch das Feingoldhaus Leipzig vereinbart ist.
(10) Sofern das Feingoldhaus Leipzig die Versandart, den Weg oder die Versandperson auswählt, so haftet das Feingoldhaus Leipzig nur für ein Verschulden hinsichtlich der betreffenden Auswahl.
(11) Der Kunde darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur gestattet, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zu Grunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(12) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum vom Feingoldhaus Leipzig.
(13) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass die Zahlungsansprüche vom Feingoldhaus Leipzig durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, ist das Feingoldhaus Leipzig berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht Voraussetzung für dieses Herausgabeverlangen. Ein Herausgabeverlangen ist nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag zu werten.
(14) Dem Kunden ist es vor Übergang des Eigentums auf ihn untersagt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen (Sicherungsübereignung). Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde das Feingoldhaus Leipzig unverzüglich zu benachrichtigen.
(15) Der Kunde ist bei Erhalt der Ware verpflichtet, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Mit seiner Unterschrift auf den Versanddokumenten des Transportunternehmens und/oder der Auftragsbestätigung bei Abholung bestätigt der Kunde, die von ihm bestellte Ware vollständig und in dem gewünschten Zustand erhalten zu haben.
(16) Das Feingoldhaus Leipzig ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit vom Feingoldhaus Leipzig für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Ziffer VI. dieser Bedingungen unberührt. Das Feingoldhaus Leipzig wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn es zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; das Feingoldhaus Leipzig wird den Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
V. Mängel und Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, stehen ihm die
gesetzlichen Ansprüche bei Vorliegen eines Mangels uneingeschränkt zu.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten die nachfolgenden Regelungen: Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware dem Feingoldhaus Leipzig schriftlich anzuzeigen. Es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben. Kleinere Kratzer, wie sie bereits in den Prägeanstalten durch die Verpackung usw. entstehen, sind keine Mängel. Bei historischen Münzen sind Verunreinigungen, Kratzer und andere Gebrauchsspuren keine Mängel, sondern die Regel.
(3) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung vom Feingoldhaus Leipzig nicht besteht und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierrüber, so hat der Kunde dem Feingoldhaus Leipzig den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist das Feingoldhaus Leipziginsbesondere berechtigt, die beim Feingoldhaus Leipzig erstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur erstattet zu verlangen.
(4) Soweit ein Mangel vorliegt, für den das Feingoldhaus Leipzig einzustehen hat, ist das Feingoldhaus Leipzig zur Nacherfüllung berechtigt, indem das Feingoldhaus Leipzig den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache geliefert wird. Wird die Nacherfüllung vom Feingoldhaus Leipzig verweigert oder ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
(5) Mängelansprüche für gebrauchte Waren verjähren in einem Jahr. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen.
VI. Schadensersatz
(1) Das Feingoldhaus
Leipzig haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
vom Feingoldhaus Leipzigsowie bei
einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Feingoldhaus Leipzig nur nach dem
Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit das Feingoldhaus
Leipzig den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorgenannten Fälle gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer VI, 7, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer VI, 8.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Im Übrigen sind bei einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht vom Feingoldhaus Leipzig zu vertretende Ereignisse z. B. Streikt oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
(7) Das Feingoldhaus Leipzig haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vom Feingoldhaus Leipzig sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung vom Feingoldhaus Leipzig für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 50 Prozent und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 50 Prozent des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer vom Feingoldhaus Leipzig etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach diesen AGB und den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden
(8) Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet das Feingoldhaus Leipzig in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vom Feingoldhaus Leipzig sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf max. 50 Prozent des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer vom Feingoldhaus Leipzig etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
VII. Edelmetallankauf
(1) Voraussetzungen für die Nutzung des Angebots des Edelmetallankaufs.
Hiermit sichern Sie gegenüber dem Feingoldhaus Leipzig zu, dass
(2) Das Feingoldhaus Leipzig kauft weder Edel- noch Halbedelsteine an. Es ist daher wichtig, dass Sie vor Abgabe des Ankaufsgegenstandes an das Feingoldhaus Leipzig sämtliche Edel- und Halbedelsteine, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, entfernen. Das Feingoldhaus Leipzig übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel- oder Halbedelsteinen, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, den Sie uns zur Bewertung und Ankauf übergeben.
(3) Mit Abgabe des Ankaufsgegenstandes geben Sie gegenüber dem Feingoldhaus Leipzig ein verbindliches Angebot zum Ankauf des übergebenen Gegenstandes ab. Nach entsprechender Begutachtung und Bewertung entscheidet das Feingoldhaus Leipzig, ob es den Ankaufsgegenstand zu dem vom Feingoldhaus Leipzig ermittelten Kaufpreis erwerben möchte. Entscheidet sich das Feingoldhaus Leipzig, den Gegenstand zu erwerben, so wird das Feingoldhaus Leipzig die Zahlung des ermittelten Kaufpreises veranlassen.
(4) Sobald das Feingoldhaus Leipzig den Ankaufsgegenstand erhalten hat, wird dieser unter Berücksichtigung des Gewichts, der Karatzahl sowie der aktuellen Rohstoffpreise bewertet. Im Falle eines Ankaufs wird das Feingoldhaus Leipzig die Zahlung des vom Feingoldhaus Leipzig ermittelten Kaufpreises innerhalb von 24 Stunden nach Bewertung anweisen.
(5) Ankaufsgegenstände können zu den bekannten Öffnungszeiten des Feingoldhauses Leipzig, außer an gesetzlichen Feiertagen (maßgeblich sind die Feiertage in Sachsen) abgegeben werden.
(6) Mit Übergabe des Ankaufsgegenstandes an das Feingoldhaus Leipzig sind Sie damit einverstanden, dass das Feingoldhaus Leipzig zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anbringt. Diese Säuren können zur dauerhaften Verfärbung und/oder tiefen Einkerbungen führen. Weiter sind Sie damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände (z.B. Uhren), welche verschiedene Materialien oder Karatzahlen enthalten (z.B. Nicht-Edelmetallteile einschließlich Steine und Uhrengläser oder -werke) irreparabel zerstört werden und auch nicht wieder repariert werden können, sollten Sie sich entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten. Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die Begutachtung zwingend erforderlich.
(7) Sollten Sie mit der benannten Wertermittlung nicht einverstanden sein, so können Sie vom Vertrag nur dann zurücktreten indem Sie das dem Feingoldhaus Leipzig bei der Benennung des Wertes (mündlich) sofort entsprechend mitteilen. Dies gilt auch insbesondere für mündliche Benennungen, welche in Fällen einer nicht möglichen vor Ort Wertermittlung, vollzogen werden müssen.
(8) Sollten Sie dies nicht einhalten, ist der Rücktritt nicht wirksam erklärt, und dies kann dazu führen, dass der Ankaufsgegenstand bereits weiterverarbeitet worden ist und dieser nicht wiederhergestellt und zurückgegeben werden kann. Sollten Sie mit dem Ankaufspreis nicht einverstanden sein, haben Sie kein vertragliches Rücktrittsrecht, da die Wertermittlung der Ankaufsgegenstände sich an dem derzeit, aktuellen Marktwert bindet.
VIII. Sonstiges
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz vom Feingoldhaus Leipzig. Hat eine Vertragspartei ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Leipzig nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände zum Beispiel für das gerichtliche Mahnverfahren bleiben unberührt.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, anfechtbar, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung angestrebte Erfolg soweit möglich erreicht wird.
(5) Das Feingoldhaus Leipzig weist darauf hin, dass Kundendaten, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erforderlich ist, von ihr erhoben, gespeichert , verarbeitet und genutzt werden. Die Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Feingoldhaus Leipzig behandelt die Daten seiner Kunden in Übereinstimmung mit den Gesetzesvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und Datensicherung.
Leipzig, den 30.09.2010